Jugendliche entscheiden selbst:
Auch ohne Eltern zum Psychotherapeuten
Einen Durchhänger hat jeder einmal. Hin und wieder an sich zu zweifeln, gehört zum Erwachsenwerden dazu. Aber schwierige Phasen sollten nicht ewig dauern.
Gedanken und Gefühle, die einen ständig quälen, machen auf Dauer krank. Manche Jugendliche kommen deshalb von sich aus zu dem Entschluss, einen Psychotherapeuten anzurufen. Jugendliche sind oft skeptisch, wenn sie mit einem Erwachsenen über sich, ihre Gedanken und Gefühle reden sollen. Häufig können Freunde weiterhelfen. Freunde hören zu. Freunde sind wichtig, um sich mitzuteilen und zu beraten. Doch manchmal können auch sie nicht weiterhelfen. Dann kann ein Außenstehender ein Ausweg sein. Ein Psychotherapeut ist so jemand. Er kennt sich überdurchschnittlich gut mit komplizierten und ausweglosen Situationen aus. Er kennt sich damit aus, wie man sich fühlen kann, wenn man nicht weiter weiß, enttäuscht oder nicht anerkannt wird. Das Gespräch mit einem Psychotherapeuten ist vertraulich.
Wenn Jugendliche das möchten, dringt davon nichts nach außen. Und von ihm erfährt niemand, wer zu ihm kommt. Ältere Jugendliche, die die Folgen ihres Verhaltens einschätzen können, können selbst entscheiden, ob und was die Eltern von der Behandlung erfahren sollen.
Beim ersten Treffen mit einem Psychotherapeuten sollten Jugendliche prüfen, wer da vor ihnen sitzt. Ob sie den Mann oder die Frau sympathisch finden. Ob ihnen einleuchtet, was er oder sie sagt. Die wichtigste Frage ist allerdings:
„Kann ich der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten vertrauen?“
Wer diese Frage nach dem ersten Gespräch noch nicht entscheiden kann, kann einen zweiten Termin ausmachen und sich zwischen den Terminen noch einmal durch den Kopf gehen lassen, was der Psychotherapeut gesagt hat. Einen Psychotherapeuten kann man ausprobieren. Der Jugendliche, der kommt, darf bestimmen.
Das Entscheidende ist, dass der Jugendliche irgendwann sagen kann:
- Was ist nicht zum Aushalten?
- Was läuft schief?
- Was soll anders werden?
Daran kann der Psychotherapeut mit ihm arbeiten.
Schweigepflicht
Eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht. Was in einer Psychotherapie besprochen wird oder passiert, ist vertraulich. Davon erfährt kein Dritter etwas, es sei denn, der Jugendliche erlaubt es ausdrücklich. Die Schweigepflicht bedeutet, dass es Psychotherapeuten verboten ist, persönliche Informationen über Patienten ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben. Eine Verletzung der Schweigepflicht wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft (§ 203 Strafgesetzbuch).