Kosten einer Psychotherapie
Die gesetzliche Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten der Therapie.
Informatieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme :
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt,die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Jugendliche können ab 15 Jahren auch ohne die Eltern zum Psychotherapeuten gehen.
Antrag
Eine Psychotherapie ist eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) und vor Behandlungsbeginn muss ein Antrag gestellt werden. Diesen stelle ich als Therapeutin bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Überweisung vom Kinderarzt ist nicht mehr erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Eine Überweisung vom Kinderarzt ist nicht mehr erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Approbation, Zulassung, Richtlinienverfahren
Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sie müssen:
• approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen,
• von einer Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sein und
• ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist („Richtlinienverfahren“).
Zu diesen Richtlinienverfahren gehören bisher:
• analytische Psychotherapie,
• tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
• Verhaltenstherapie.
Eltern sollten gleich beim ersten (telefonischen) Kontakt mit einem Psychotherapeuten klären, ob eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.
Keine Zuzahlung
Hat die Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie vollständig die Kosten für eine Psychotherapie. Patienten müssen nichts zuzahlen.
Verlängerung
Eine Therapie kann verlängert werden. Dafür sind ein Antrag und eine Bewilligung durch die Krankenkasse notwendig.
Abgelehnter Antrag
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden, die kostenfrei ist.
Datenschutz
Der Antrag an die Krankenkasse enthält auch einen Bericht mit Angaben zu den Beschwerden und der Krankengeschichte eines Patienten. In diesem Bericht sind jedoch weder der Name des Patienten noch Daten enthalten, die auf seine Identität schließen lassen. Dieser anonymisierte Bericht wird in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse gesendet. Die Krankenkasse schickt den Brief und eventuelle weitere Unterlagen zu früheren Behandlungen ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung des Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt.
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt.Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbarthaben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein. Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
Man kann die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Ein Patient wird dann wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollte vor Beginn der Behandlung eine klare, möglichst schriftliche Absprache getroffen werden.
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